Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten: So funktioniert‘s

02. Jun 2023 Lesezeit: 3 Min.

Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten: So funktioniert‘s
Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten: So funktioniert‘s

Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten: Wir erklären in diesem Beitrag, wie es funktioniert und was es zu brachten gilt.

Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten: So funktioniert‘s

Viele Gründer von Start-Ups kennen das Problem: Die Ideen sind zwar vorhanden, doch das nötige Geld zur Umsetzung fehlt einfach! Zur eigenen Firma gehört es zwangsläufig auch dazu, eigene Geschäftsräume anzumieten und so einen professionellen Eindruck bei möglichen Kunden zu hinterlassen. Dies ist auch in einer kostengünstigen Alternative möglich, nämlich durch das Mieten einer ladungsfähigen Geschäftsadresse.

Wie genau funktioniert das Mieten einer ladungsfähigen Geschäftsadresse?

Wenn du beispielsweise im Homeoffice arbeiten möchtest, deinen Kunden – verständlicherweise – deine private Anschrift nicht preisgeben willst, mietest du dir eine Geschäftsadresse an. Auf dem Briefkopf finden deine Kunden dann eine Adresse, die bestenfalls in einer guten Gegend liegt und einen professionellen Eindruck vermittelt. Der gesamte Postverkehr kann dann durch die angemietete Geschäftsadresse abgewickelt werden. Der Vorteil: Du brauchst keinen eigenen Bürokomplex samt Inneneinrichtung anzumieten bzw. zu kaufen. So sparst du Geld, machst aber trotzdem einen guten Eindruck auf deine Kunden.

Was sollte ich bei der Anmietung einer Geschäftsadresse beachten?

Auch wenn die Anmietung einer Geschäftsadresse auf den ersten Blick nur Vorteile mit sich bringt, gibt es doch einige Dinge, die du beachten solltest:

• Besichtige die Adresse! Du solltest sicher gehen, dass die Adresse auch wirklich existiert und sich in einer guten Gegend befindet.
• Informiere dich über die Preise und hole dir Vergleichsangebote ein; evtl. kannst du dir auch ein Paket vom Anbieter zusammenstellen lassen, welches individuell auf dich zugeschnitten ist.
• Achte auf die Kündigungsfristen, denn eine monatliche Kündigungsfrist bietet dir viel Flexibilität.
• Folgende Services kannst du dann bei Interesse in Anspruch nehmen:

  • individuelle Telefon- und Faxnummer und entsprechender Service mit individuellem Briefing: Wie sollen sich die Mitarbeiter melden? Welche Auskünfte dürfen diese erteilen?
  • Annahme von Bestellungen
  • telefonische Terminvereinbarungen
  • weitere Serviceleistungen, die mit Anrufen in Verbindung stehen, z. B. Versand von Werbematerial
  • Anfertigung von Gesprächsnotizen und Weiterleitung
  • Annahme der Anrufe nur bei Bedarf, wenn du gerade nicht erreichbar bist
  • Filtern der Telefonate, d. h. nur Anrufe bestimmter Personen werden durchgestellt
  • 24-Stunden-Service, sodass deine Nummer rund um die Uhr erreichbar ist
  • Postservice für die Büroadresse der virtuellen Anschrift

Was gilt es rechtlich zu beachten?

Die Antwort auf diese Frage gibt dir § 5 TMG: gleich, ob Einzelunternehmer oder Kapitalgesellschaft – zur Angabe einer Anschrift im Impressum. Es muss die Anschrift sein, unter der der Unternehmer niedergelassen ist. Es muss also eine Geschäftsstelle existieren, von der jemand unmittelbar Geschäfte abschließen kann. Sie muss nicht eingetragen oder angemeldet werden, aber dennoch physisch bestehen.

Du betreibst eine Website, einen Blog, Shop oder Social-Media-Account?

Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.

Was bedeutet dies für die Anmietung sog „Coworking Spaces“?

Coworking Spaces zeichnen sich dadurch aus, dass tatsächliche Räumlichkeiten angemietet werden, entweder eigene Büroräume oder lediglich ein Arbeitsplatz innerhalb eines Büros, welches von weiteren Personen mitbenutzt wird.

Wenn du eine Büroräumlichkeit / Bürofläche anmietest, genügt das als Anschrift im Impressum. Es erfordert jedenfalls einen wirksamen Mietvertrag und eine Adresse am Hauseingang. Das darf übrigens eine „c/o-Adresse“ sein. Es muss aber tatsächlich ein bestehender Ort sein, von dem aus du Geschäfte abschließt. Ob du dafür einen eigenen Raum hast oder nur einen Schreibtisch („Großraumbüro“ / „Kreativ-Büro“ / „Artspace“ etc.), sei dahingestellt. Coworking Spaces sind also prinzipiell als Anschrift geeignet!

Nach der Rechtsprechung (OLG München vom 19.10.2017 – 29 U 8/17) genügt dagegen ein virtuelles Büro, ein sog. „virtual office“, das eingehende Postsendungen an den Empfänger weiterleitet, nicht den Anforderungen von § 5 TMG, wenn diese Räumlichkeiten nicht angemietet wurden. Denn ohne angemietete Räume besteht keine Niederlassung.

Wichtig ist es also, dass du eine tatsächlich bestehende Adresse angibst, unter der du postalisch auch erreichbar bist! Die oben genannte Rechtsprechung des OLG München schließt übrigens per se nicht aus, dass auch eine virtuelle Adresse den Anforderungen des § 5 TMG genügen kann. Abgestellt wurde hier darauf, dass gerichtlicher Schriftverkehr ordnungsgemäß zugestellt werden kann und der Empfänger der Post auch erreichbar ist, er muss allerdings nicht tatsächlich angetroffen werden. Insofern ist eine Geschäftsadresse in einem virtuellen Büro legal, allerdings an eng angelegte Kriterien geknüpft.

Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten bei Postflex

Der Adress-Schutz von Postflex stellt dir eine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung, welche du in deinem Impressum nutzen kannst. Diese stellen dir ein Paket nach deinen Wünschen zusammen, garantiert rechtssicher und kostengünstig. Wähle aus drei Optionen (Komfort oder Business) aus und nutze die Vorteile des Services: Auf Wunsch kannst du sogar weitere Services dazu buchen.

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