Wichtig für Online-Händler: Aktualisierung von EU-Datenschutzerklärungen

13. Mär 2024 5 Min

Wichtig für Online-Händler: Aktualisierung von EU-Datenschutzerklärungen
Wichtig für Online-Händler: Aktualisierung von EU-Datenschutzerklärungen

Das wichtigste für Online-Händler zur Aktualisierung von EU-Datenschutzerklärungen und dem transatlantischen Datenschutzabkommen.

Das transatlantische Datenschutzabkommen

Die Datenschutzgrundverordnung gewährt allen Bürgern der EU und der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen grundlegenden Schutz ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deswegen können wir selbst entscheiden, welche Daten wir wem preisgeben und was mit ihnen passieren soll.

Einen solch weitreichenden Datenschutz haben aber nicht alle Länder dieser Welt, sodass einige Drittländer als zu unsicher eingestuft wurden, um mit ihnen persönliche Daten zu teilen. Für die USA hat sich das mit dem Trans-Atlantic Data Privacy Framework (Transatlantischen Datenschutzabkommen) seit dem 10.07.2023 und einem Angemessenheitsbeschluss geändert.

Datenschutz jetzt auch in den USA

Ein Angemessenheitsbeschluss ist eines der Instrumente, die die DSGVO für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem EWR in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (sogenannte Drittländer) vorsieht, die nach Auffassung der Kommission ein Datenschutzniveau bieten, das mit dem der Europäischen Union vergleichbar ist.

Dieser als gleichwertig betrachtete Datenschutz vereinfacht es Online-Händlern personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln.

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Was ist jetzt zu tun?

Unser Partner, die IT-Recht Kanzlei München hat bereits auf die Änderungen reagiert und rät ihren Mandanten folgendes:

„Auswirkungen auf Klauseln in Datenschutzerklärungen für den EU-Raum

Die neue Legitimierung von Datentransfers an US-Unternehmen, die dem aktuellen EU-US-Datenschutzrahmen angeschlossen sind, hat maßgebliche Auswirkungen auf alle Datenschutzerklärungen für den EU-Raum.
Klauseln, die Datenverarbeitungen durch nunmehr am Data Privacy Framework teilnehmende US-Firmen beschreiben, müssen zwingend um Hinweise zum neuen Angemessenheitsbeschluss und zur sich daraus ergebenden Rechtskonformität von transatlantischen Übermittlungen erweitert werden.

Sofern Klauseln vorher eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung solcher Transfers auf implementierte Standardvertragsklauseln (englisch: Standard Contractual Clauses (SCCs)) stützten, sind sie vor dem Hintergrund des neuen Angemessenheitsbeschlusses zu ändern.

IT-Recht Kanzlei aktualisiert alle betroffenen Datenschutzerklärungen

In aufwendiger Feinarbeit hat die IT-Recht Kanzlei bereits alle betroffenen Klauseln in allen betroffenen Datenschutzerklärungen für den europäischen Raum aktualisiert.
Hierfür wurden:

  • zunächst alle Datenschutzklauseln mit US-Bezug identifiziert,
  • sodann die jeweils verantwortlichen US-Unternehmen eruiert,
  • diese in der offiziellen Zertifikatsliste auf gültige Zertifikate hin überprüft und schließlich
  • Datenschutzklauseln mit Informationen zur Übermittlung an zertifizierte US-Unternehmen um Hinweise auf den neuen Angemessenheitsbeschluss als geeignete Transfergarantie erweitert

Welche Datenschutz-Maßnahmen resultieren daraus für Online-Händler?

Im Zuge der weitgehenden Updates werden Mandanten, die Datenschutzerklärungen

  • für den Online-Shop für eines oder mehrere EU-Länder
  • für Homepages für eines oder mehrere EU-Länder
  • für die Verkaufsplattform Etsy in einer oder mehreren Sprachen
  • für Social Media
  • für Apps verwenden,

gebeten, diese auf ihren Zielpräsenzen zu aktualisieren.

Den vollständigen Artikel zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung aufgrund des transatlantischen Datenschutzabkommens findest du hier:
https://www.it-recht-kanzlei.de/update-datenschutzerklaerungen-eu-us-privacy-framework.html


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