IT-Recht Kanzlei München – Starker Partner garantiert sichere Leistungen

01. Aug 2023 4 Min

IT-Recht Kanzlei München – Starker Partner garantiert sichere Leistungen
IT-Recht Kanzlei München – Starker Partner garantiert sichere Leistungen

Postflex ist rechtlich geprüft durch die IT-Recht Kanzlei München. Künftig werden relevante rechtliche Inhalte auch bei Postflex veröffentlicht.

Rechtssicheres Impressum dank Postflex und IT-Recht Kanzlei

Die Postflex GmbH ist offiziell durch die IT-Recht Kanzlei München bzgl. ihrer rechtlichen Zulässigkeit geprüft. Das Gutachten ist auf unserer Webseite einsehbar.

Die IT-Recht Kanzlei München ist der deutschlandweit größte anwaltlich organisierte Anbieter von professionellen Rechtstexten für den Online-Handel und unterstützt Unternehmer beim rechtskonformen Anbieten im Internet durch die Bereitstellung abmahnsicherer AGB mit Kundeninformationen.

Das ist für Online-Unternehmer mindestens genauso wichtig wie ein rechtssicheres Impressum mit einer ladungsfähigen Adresse. Zu den dort angebotenen Texten gehören aber auch die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrungen und Impressen. Es lohnt sich also, einmal dort vorbeizuschauen, falls man rechtssichere Texte zu skalierbaren Preisen sucht.

Zukünftig werden wir immer wieder Inhalte der IT-Recht Kanzlei München in unserem Blog veröffentlichen, die sich mit gesetzlichen Vorgaben und weiteren interessanten Themen für alle Bloggenden, Influencenden und Online Unternehmer befassen. Das heißt für euch: Rechts-Infos von den Profis der IT Recht Kanzlei gibt es ab sofort auch hier im Postflex-Blog!

Heute schauen wir uns einmal an, was die IT-Recht Kanzlei über die Dienstleistungen von Postflex zu sagen hat:

Virtueller Impressums-Service von Postflex für rechtssicheren Adressschutz

Auf geschäftsmäßig betriebenen Internetseiten muss ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift vorgehalten werden. Vor allem Einzelunternehmer stellt dies regelmäßig vor ein Problem, da sie meist von ihrem Wohnsitz aus operieren und ihre Privatadresse ungern im Internet veröffentlichen möchten. Hier bietet der Service von Postflex rechtskonforme Abhilfe: in nur wenigen Schritten kann zu attraktiven Preisen eine virtuelle Geschäftsadresse beantragt werden, die der Impressumspflicht genügt – für rechtssicheren Adressschutz.

Das Problem: Impressumspflicht vs. Privatadresse

Geschäftsmäßig betriebene Internetseiten setzen ein rechtskonformes und vollständiges Impressum nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) voraus.

Seitenbetreiber müssen im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung umfangreiche Angaben zu ihrer Person und zu Kontaktmöglichkeiten bereitstellen, um – nach gesetzgeberischer Zielsetzung – Nutzern für Rückfragen zum Medium und die gegebenenfalls erforderliche außergerichtliche und gerichtliche Rechtsdurchsetzung zur Verfügung zu stehen.

Gerade Einzelpersonen ohne Geschäftsadresse stellt die Impressumspflicht allerdings vor ein Dilemma: einerseits sind sie verpflichtet, eine vollständige Anschrift zu benennen, andererseits haben sie ein berechtigtes Interesse am Schutz Ihrer Privatadresse.

Sie möchten oftmals verhindern, dass ihr Wohnsitz, von dem aus sie auch ihr Geschäft betreiben, über das Impressum im Internet allgemein publik gemacht wird. Gründe hierfür sind neben generellem Unbehagen vor allem Befürchtungen des Adressmissbrauchs und Spams.

Die Lösung: Der virtuelle Impressumsservice von Postflex

Die Impressumspflicht verlangt allerdings nicht, dass zwingend die Adresse angegeben wird, von der aus Unternehmer auch ihre Geschäfte betreiben.

Einzig erforderlich ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, unter der die betroffene Person tatsächlich so erreichbar ist, dass also gerichtlicher Schriftverkehr korrekt und ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Es genügen insofern auch virtuelle Geschäftsadressen.
Hier knüpft nun der rechtskonforme Adress-Service von Postflex an.

Postflex stellt Unternehmern, die aus Privatschutzgründen ihre Adresse im Impressum nicht angeben mögen, eine dauerhaft ladungsfähige, virtuelle Geschäftsadresse zur Verfügung.
Postflex betreibt einen physischen Bürostandort mit Verwaltungspersonal, über den Postzustellungen jeglicher Art nach ordnungsgemäßer Empfangsbevollmächtigung für Impressumspflichtige möglich sind. Empfangene Zustellungen werden sodann intern verarbeitet und digitalisiert an den Impressumsinhaber übermittelt.

Hierbei operiert Postflex selbstverständlich im Einklang mit den geltenden Datenschutz-, Geldwäschepräventions- und Postgeheimnisvorschriften.

Unternehmer, die den virtuellen Impressumsservice von Postflex nutzen, erhalten unter Zuordnung einer einzigartigen Vertrags-Identifikationsnummer eine ladungsfähige Anschrift für ihr Impressum, in der Postflex als „c/o“ („care of“)-Empfänger ausgewiesen ist.

Gut zu wissen: die IT-Recht Kanzlei hat die Rechtskonformität des virtuellen Impressums-Service von Postflex überprüft und gutachterlich bestätigt. (Meldung vom 05.07.2022)

Falls einmal Zweifel mit der Rechtskonformität des eigenen Impressums bestehen, empfehlen wir, die Experten der IT-Recht Kanzlei München fragen, denn diese haben sich auf diesem Gebiet spezialisiert und wissen, wie ein Impressum rechtssicher zu gestalten ist.

Übrigens: Mandanten der IT-Recht Kanzlei München profitieren als Neukunden bei Postflex ab sofort von attraktiven 20% Rabatt.

Quelle: IT Recht Kanzlei München, Autor: P. Salewski, www.it-recht-kanzlei.de

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